Vertragsbestandteile
Integrierte Bestandteile des Vertrages sind in dieser Reihenfolge:
- Der vorliegende Vertrag
- Produktebeschreibung
Zwischen Gönner, im folgenden Vetragspartner genannt, und Schweizerischen Verein von Gebäudetechnik Ingenieuren, im folgenden DIE PLANER genannt, wird unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen der Vertrag geschlossen.
Zahlung des Rechnungsbetrages innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
Produktebeschreibung
Gönner-Werbung auf www.die-planer.ch
Die Aufschaltung erfolgt nach Anmeldung, sie wird aber bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels wieder deaktiviert.
Der Vertrag wird bis auf ein oder zwei respektive drei Jahre abgeschlossen.
Nach Ablauf der Vertragsfrist wird der Vetragspartner für eine mögliche Verlängerung kontaktiert.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.